Behandlung:
Therapieverfahren 
und Ablauf

Die Basis meiner Arbeit ist die (kognitive) Verhaltenstherapie - eine Form der Psychotherapie, deren Wirkung besonders gut belegt ist. Hier werden sowohl tiefgreifende Muster bearbeitet als auch ganz praktische Übungen genutzt, um schädliche Muster zu durchbrechen und neue Wege zu finden. Ergänzt wird die verhaltenstherapeutische Arbeit durch die gezielte Nutzung weiterer effektiver Verfahren.
Um immer nach neuesten wissenschaftlichen Standards zu arbeiten, sind für mich umfassende Fortbildungen, Intervisionen und eine ständige Qualitätssicherung selbstverständlich. Auch eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen, Kliniken oder anderen Einrichtungen ist mir wichtig.


Kognitive Verhaltenstherapie

Die (kognitive) Verhaltenstherapie versucht, möglichst praktisch an die Dinge heranzugehen. Welche Muster im Verhalten, im Denken und Erleben haben Sie sich angeeignet, die vielleicht nicht mehr gut funktionieren? Und wie kann man die gut durch bessere ersetzen? Das versuchen wir gemeinsam herauszufinden, Alternativen aufzubauen und zu festigen. Dafür nutzen wir neben Gesprächen auch Übungen, Rollenspiele, „Hausaufgaben“ und Ähnliches. Eine genauere Erklärung finden Sie unter "Basics".

Verhaltenstherapeutische Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich in der Praxis statt und dauern 50 Minuten. Ausnahmen gibt es, wenn das Aufsuchen bestimmter Orte für die Therapie wichtig ist, eine Übung en bloc durchgeführt werden muss oder wir uns entscheiden, eine Sitzung  per Video durchzuführen.


Weitere Therapieverfahren

Ergänzt werden die Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie bei Bedarf durch andere wirksame Therapieverfahren. Schwerpunktmäßig genutzt werden in der Praxis:

  • EMDR (eye movement desensitization and reprocessing)
  • Hypnotherapie / Hypnose
  • Imaginative Verfahren wie IRRT
  • Körperpsychotherapie
  • Achtsamkeits- und Entspannungsverfahren (v.a. PMR)


Ablauf der Therapie bei gesetzlich Versicherten

In der Regel sehen wir uns zum ersten Mal im Rahmen von bis zu drei "psychotherapeutischen Sprechstunden". Hier klären wir ab, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt, ob bzw. welche Behandlungsmaßnahmen angebracht sind und ob wir zusammenarbeiten können und wollen. Zum Abschluss erhalten Sie Informationen über die Ergebnisse. 
Danach gibt es zwei Möglichkeiten:

  • In "psychotherapeutischen Akutbehandlungen" mit bis zu 12 Sitzungen können akute Krisenzustände gebessert und das Befinden fürs Erste stabilisiert werden. 
  • In 2-4 "Probatorischen Sitzungen" können wir einander noch besser kennen lernen, das Problem noch genauer unter die Lupe nehmen und ein Behandlungskonzept erarbeiten. Passen Therapieplan und "Chemie", kann mit den erarbeiteten Ergebnissen fundiert die eigentliche Psychotherapie beantragt werden. Hier sind Kurz- und Langzeittherapien mit 2 x 12 bzw. 60 Sitzungen möglich. Dies kann auch an eine Akutbehandlung anschließen, die dann jedoch auf die Zahl der Sitzungen angerechnet wird. Stellt sich im Laufe einer Kurzzeittherapie heraus, dass diese nicht ausreicht, kann sie nachträglich in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Die vielen Möglichkeiten erscheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Aber keine Sorge, wir besprechen jeden Schritt in Ruhe. Wieviele Sitzungen letztlich gemacht werden, ist in jedem Fall unterschiedlich - je nachdem, was notwendig und hilfreich ist.


Ablauf der Therapie bei nicht gesetzlich Versicherten

In welchem Umfang und mit welchen Antragsschritten eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen, Beihilfe, der Heilfürsorge etc. bezahlt wird, ist sehr unterschiedlich. Es muss also immer vorher beim Kostenträger geprüft werden, was übernommen wird. 


Risiken und Nebenwirkungen

Wie bei allem, was wirkt, können auch bei Psychotherapien Nebenwirkungen auftreten. Sie können längst Verdrängtes schmerzhaft aufwühlen, bedeutsame Veränderungen im Leben mit-aus­lösen, die Symptome können erstmal Achterbahn fahren, neue Muster können alte Gewohnheiten in Beziehungen verändern etc. 

Auch gibt es Patienten, bei denen die Behandlung gar nicht anschlägt oder bei denen sich die Symptome verschlimmern. In der Therapie werden Risiken (soweit absehbar) angesprochen, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Doch bleiben auch Sie bitte achtsam und sprechen Sie unerwünschte Entwicklungen an!

Neben den inhaltlichen Risiken kann eine Psychotherapie auch formal Konsequenzen haben. Bei einer Verbeamtung oder dem Abschluss einer Versicherung, die ein Gesundheitszeugnis erfordert (z.B. eine private Kranken­-, Berufs­unfähig­keits- oder Risiko­lebensversicherung), kann Ihnen eine frühere Psycho­therapie unter Umständen nachteilig ausgelegt und die Versicherung/ Verbeamtung verweigert werden.


Abrechnung

Da die Verhaltenstherapie ein von den Krankenkassen als wirksam anerkanntes Therapieverfahren ist und ich eine Kassenzulassung habe, übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis...

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenkassen (bitte fragen Sie nach, ob in Ihrem Versicherungsvertrag Psychotherapie übernommen wird)
  • Beihilfe, Heilfürsorge und andere staatliche Kostenträger
  • oder Sie selbst. Mein Stundensatz richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Andrea Eckstein
Praxis für Psychotherapie