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Kognitive Verhaltenstherapie


Ob Depression oder Burnout, Ängste oder Suchtprobleme, ob Persönlichkeitsstörung, ADHS oder Demenz - als Psychologische Psychotherapeutin bin ich dafür ausgebildet, Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit allen im ICD-10 aufgeführten psychischen Störungen psychotherapeutisch zu behandeln. Inzwischen habe ich mich jedoch auf die Behandlung von Erwachsenen spezialisiert. Um die Behandlung so maßgeschneidert wie möglich zu gestalten, biete ich keine Gruppenbehandlungen, sondern ausschließlich Einzelsitzungen an. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Was zeichnet mich aus?
Die Basis meiner Arbeit ist die (kognitive) Verhaltenstherapie - eine Form der Psychotherapie, deren Wirkung besonders gut belegt ist. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen in einem überschaubaren Zeitraum möglichst konkrete und alltagstaugliche Lösungswege zu erarbeiten. Auch körperorientierte und systemische Techniken setze ich gern ein.

Um immer nach neuesten wissenschaftlichen Standards zu arbeiten, sind für mich umfassende Fortbildungen, Intervisionen und eine ständige Qualitätssicherung selbstverständlich. Auch eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen, Kliniken oder anderen Einrichtungen ist mir wichtig.

Behandelte Störungsbilder
Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) führt in Kapitel V alle anerkannten psychischen Krankheiten auf. Als Psychotherapeutin sind sie mir alle vertraut; eine Verhaltenstherapie ist in den meisten Fällen indiziert – ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen, die durch psychische Faktoren (z.B. Stress) ausgelöst wurden, die dadurch aufrecht erhalten werden oder psychische Probleme (z.B. eine depressive Episode) nach sich ziehen. Besondere Schwerpunkte sind bei mir die Diagnostik und Therapie von Depressionen, Traumafolge- und Angststörungen sowie psychischem Leid, das mit Stress oder einem mangelnden Selbstwertgefühl verbunden ist.
Ob im Einzelfall eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und wenn ja, welche, lässt sich im gemeinsamen Gespräch klären.

Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie versucht, möglichst praktisch an die Dinge heranzugehen. Welche Muster im Verhalten, im Denken und Erleben haben Sie sich angeeignet, die vielleicht nicht mehr gut funktionieren? Und wie kann man die gut durch bessere ersetzen? Das versuchen wir gemeinsam herauszufinden, Alternativen aufzubauen und zu festigen. Dafür nutzen wir neben Gesprächen auch Übungen, Rollenspiele, „Hausaufgaben“ und Ähnliches. Eine genauere Erklärung finden Sie unter "Hintergrund-Infos".

Verhaltenstherapeutische Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Normalerweise finden sie in der Praxis statt. Ausnahmen gibt es, wenn das Aufsuchen bestimmter Orte für die Therapie wichtig ist oder wir uns entscheiden, eine Sitzung wegen eines längeren Aufenthalts in anderen Regionen oder wegen einer Erkrankung per Video duchzuführen.

Ablauf der Therapie bei gesetzlich Versicherten
In der Regel sehen wir uns zum ersten Mal im Rahmen von ein bis drei "psychotherapeutischen Sprechstunden". Hier klären wir ab, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt, ob bzw. welche Behandlungsmaßnahmen angebracht sind und ob wir zusammenarbeiten können und wollen. Zum Abschluss erhalten Sie Informationen über die Ergebnisse. Wenn Sie diese Sprechstunde bereits bei einem Kollegen oder einer Kollegin gemacht haben oder nach einem stationären Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt zu mir kommen, kann die Sprechstunde entfallen.
Nach den Sprechstunden-Sitzungen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • In "psychotherapeutischen Akutbehandlungen" mit bis zu 12 Sitzungen können akute Krisenzustände gebessert und das Befinden fürs Erste stabilisiert werden. Eine umfassende Behandlung auch der zugrundeliegenden Probleme ist in diesem Rahmen jedoch nicht möglich.
  • In 2-4 "Probatorischen Sitzungen" können wir einander besser kennen lernen, das Problem genauer unter die Lupe nehmen (Diagnostik) und ein Behandlungskonzept erarbeiten. Passen Therapieplan und "Chemie", kann mit den erarbeiteten Ergebnissen fundiert die eigentliche Psychotherapie beantragt werden. Hier sind Kurz und Langzeittherapien mit 2 x 12 bzw. 60 Sitzungen möglich. Dies kann auch an eine Akutbehandlung anschließen, die dann jedoch auf die Zahl der Sitzungen angerechnet wird. Stellt sich im Laufe einer Kurzzeittherapie heraus, dass diese nicht ausreicht, kann sie nachträglich in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Die vielen Möglichkeiten erscheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Aber keine Sorge, wir besprechen jeden Schritt in Ruhe. Wieviele Sitzungen letztlich gemacht werden, ist in jedem Einzelfall unterschiedlich - je nachdem, was notwendig und hilfreich ist.

Ablauf der Therapie bei nicht gesetzlich Versicherten
In welchem Umfang und mit welchen Antragsschritten eine ambulante Psychotherapie im Einzelfall von anderen Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge etc. bezahlt werden, ist sehr unterschiedlich. Es muss also immer im Einzelfall vorher geprüft werden, was möglich ist.

Risiken und Nebenwirkungen
Wie bei allem, was wirkt, können auch bei Psychotherapien Nebenwirkungen auftreten. Sie können längst Verdrängtes schmerzhaft aufwühlen, bedeutsame Veränderungen im Leben mit-aus­lösen, die Symptome können erstmal Achterbahn fahren, neue Muster können alte Gewohnheiten in Beziehungen verändern etc. Auch gibt es Patienten, bei denen die Behandlung gar nicht anschlägt oder bei denen sich die Symptome verschlimmern. In der Therapie werden Risiken (soweit absehbar) angesprochen, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Doch bleiben auch Sie bitte achtsam und sprechen Sie unerwünschte Entwicklungen an!
Neben den inhaltlichen Risiken birgt eine Psychotherapie auch formal Gefahren. Bei einer Verbeamtung oder dem Abschluss einer Versicherung, die ein Gesundheitszeugnis erfordert (z.B. eine private Kranken­-, Berufs­unfähig­keits- oder Risiko­lebensversicherung), kann Ihnen eine frühere Psycho­therapie unter Umständen nachteilig ausgelegt und die Versicherung/ Verbeamtung verweigert werden.

Abrechnung
Da die Verhaltenstherapie ein von den Krankenkassen als wirksam anerkanntes Therapieverfahren ist und ich eine Kassenzulassung habe, übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis...

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenkassen (bitte fragen Sie hier nach, ob in Ihrem Versicherungsvertrag Psychotherapie übernommen wird)
  • Beihilfe, Heilfürsorge und andere staatliche Kostenträger
  • oder Sie selbst. Mein Stundensatz richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).